Warum Easyclaim?

Die Auftraggeber profitieren davon, dass die Bauleiter der beauftragten Firmen im Regelfall nicht die Zeit dafür haben, eine zeitraubende Kalkulation für Nachtragsforderungen zu erstellen. Außerdem fehlt den meisten Unternehmen das dafür notwendige Know-how und/oder sie haben keine entsprechenden Programme zur Unterstützung. Nicht ohne Grund brauchen Sachverständige für die Berechnung von Behinderungskosten, eine umfassende Ausbildung und jahrelange Erfahrung.

Wie Easyclaim im Einzelnen funktioniert

In Easyclaim finden Sie eine Tabelle, die alle Kalkulationspositionen für die Allgemeinen Geschäftskosten sowie die Baustellengemeinkosten auflistet, die auch in Ihrer Urkalkulation enthalten sind. Also beispielsweise die Kosten für Personalverwaltung, Werkstatt, Büromiete, Betriebsstoffe, Betriebshaftpflicht usw.

Hier geben Sie einfach die Daten aus Ihrer Urkalkulation ein. Dann geben Sie nur noch die Zahl der zusätzlichen Bauzeittage ein. Easyclaim erstellt auf Knopfdruck eine detaillierte Liste der Behinderungskosten. Und fertig ist die Kalkulation für Ihre Nachtragsforderung!

Aber das ist noch nicht alles: Das Programm fügt automatisch textliche Erläuterungen zur Kalkulation hinzu – also warum was wie kalkuliert wurde. Außerdem wird die Nachtragsforderung durch automatisch hinzugefügte Textbausteine detailliert begründet.

Eine Nachtragsforderung, die mit Easyclaim erstellt wurde, ist professionell berechnet.

Nehmen wir an, Sie haben für ein Projekt eine Bauzeit von 42 Tagen kalkuliert. Tatsächlich dauert das Projekt jedoch aufgrund von Bauzeitstörungen, die Sie nicht zu verantworten haben, 63 Tage. Das heißt: Für 21 Arbeitstage laufen ihre zeitabhängigen Allgemeinen Geschäftskosten und ihre Baustellengemeinkosten weiter. Es entstehen Mehrkosten für gestörte Bauabläufe im Umfang von 21 Arbeitstagen.

Was die Erfahrung zeigt

Als Bauleiter werden Sie es sicher auch schon erlebt haben, dass Ihre Projektpläne nicht aufgegangen sind, weil es ohne Ihr Verschulden zu Bauzeitverzögerungen kam. Für ein Unternehmen ist das aber ganz und gar nicht lustig, denn die Bauzeitverlängerungen kosten viel Geld, weil die zeitabhängigen allgemeinen Geschäftskosten und die Baustellengemeinkosten weiterlaufen. Und das heißt: Die Urkalkulation kann nicht eingehalten werden. Eigentlich müssten in solchen Fällen Bauzeitverzögerungskosten bzw. zeitabhängige allgemeine Geschäftskosten im gestörten Bauablauf in Rechnung gestellt werden.

Aber Sie wissen wahrscheinlich aus eigener Erfahrung: Das geschieht bei einfach gestörten Bauabläufen nur selten, weil der Aufwand für die korrekte Berechnung von Behinderungskosten sehr hoch ist und eine Menge Know-how erfordert – angefangen bei der betriebswirtschaftlichen Kalkulation bis hin zur juristischen Begründung, die eine Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung erfordert.

Was dies in der Konsequenz bedeutet

Sie hinterlassen als Geschenk für den Auftraggeber einen Koffer voll Geld auf der Baustelle.

Genau dies können Sie mit EASYCLAIM verhindern. EASYCLAIM ist ein Programm auf Excel-Basis, mit dem ein geübter Anwender in nur 10 Minuten eine betriebswirtschaftlich einwandfreie Kalkulation inklusive der textlichen Erläuterungen zur Kalkulation sowie der juristischen Begründungen für die Nachtragsforderung erstellen kann. Zeitabhängige allgemeine Geschäftskosten berechnen und Claims für Behinderungen bzw. Claims für gestörte Bauabläufe sind somit einfach zu erledigen.

Worauf warten Sie?

Sie kaufen mit Easyclaim also einen hochqualifizierten Sachverständigen für das Nachtragsmanagement von einfach gestörten Bauabläufen, der für Sie zeitlich unbegrenzt arbeitet, den Sie aber nur einmal bezahlen müssen.